Das muss nicht sein. Scutisec hilft bei der Umsetzung der gesetzlichen Pflichten und stellt sogar bei Bedarf den vorgeschriebenen Datenschutzbeauftragten.
Das muss nicht sein. Scutisec hilft bei der Umsetzung der gesetzlichen Pflichten und stellt sogar bei Bedarf den vorgeschriebenen Datenschutzbeauftragten.
Unter anderem jedes Unternehmen mit mindestens 10 Mitarbeitern, die mit personenbezogenen Daten (z.B. Kundendaten) arbeiten, muss einen Datenschutzbeauftragten benennen.
Ein Datenschutzbeauftragter muss gesetzlich das notwendige Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts haben. Ein interner Mitarbeiter muss aus- und fortlaufend weitergebildet werden und genießt obendrein noch Kündigungsschutz.
Ein Geschäftsführer, jemand anderes in leitender Position oder Mitarbeiter aus der IT dürfen in der Regel nicht als Datenschutzbeauftragter benannt werden, da sie in einem Interessenkonflikt stehen würden.
Der externe Datenschutzbeauftragte beschäftigt sich in seinem Alltag mit dem Datenschutzrecht, bildet sich regelmäßig fort und kann zu kalkulierbaren festen Kosten beauftragt werden.
Erfüllen Sie ganz einfach Ihre gesetzliche Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Seien Sie compliant mit der DSGVO, indem Sie alle Dokumentations- und Informationspflichen erfüllen.
Nutzen Sie Ihren Datenschutz und die IT-Sicherheit als Wettbewerbsvorteil!
Setzen Sie auf echte IT-Security von Experten, anstatt sich auf irgendwelche Checklisten zu verlassen.